Onlineseminar am 23.1.2026 zur Zwangsvollstreckung und Pfändung, perfekt für Rechtsanwaltsfachangestellte und Anwälte

Ihr Lieben, Sie Lieben,

das Universum hat Sie hierhergeführt. Das hat seinen Grund. Sie wollen sich in der Vollstreckung verbessern. Lassen Sie uns loslegen.

Starten wir gemeinsam in ein erfolgreiches Vollstreckungsjahr 2026 mit einigem neuen Fachwissen!!!

Das Seminar wird ca. 5 Stunden dauern und ist vom Inhalt sehr umfangreich! Es ist also ein Vollstreckungsseminar, mit dem Sie die Vollstreckung oder Ihren Wiedereinstieg leicht meistern werden. Eine ausgezeichnete Wiederholung für Vollstreckungsprofis, die zudem von den vielen Neuerungen profitieren möchten, oder ein umfangreicher Vollstreckungs-Wiedereinstieg, für den Sie bitte gut ausgeschlafen sein sollten.

Seminarinhalte: Das Seminar ist so aufgebaut, dass wir von den wichtigen Neuerungen ab 1.1.2026, 1.7.2026 zu zahlreichen Pfändungsmöglichkeiten (inkl. Drittschuldnermahnbescheid/-klage, drittschuldnerlose Pfändung) bis hin zur Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher und Auffinden von Vermögenswerten zur Vollstreckung von vertretbaren und unvertretbaren Handlungen kommen, wo wir u. a. auch die Pfändung/Verwertung von Bitcoin und Kryptowährungen, Kryptowährungen und die Zusammenrechnung mit Geld, Herausgabe von Kryptowährungen unter Zwangsgeldandrohung mit besprechen werden. Sämtliche Neuerungen (Neue Zuständigkeits-/Kostenwerte 1.1.2026, 1.7.2026, weitere Digitalisierung Vollstreckung, eBO-Nutzung 1.1.2026) fließen mit ein. Sie sind nicht nur auf aktuellstem Stand, sondern frischen Ihr Wissen für 2026 auf, um schneller vollstrecken zu können, oder erfahren jede Menge Vollstreckungsinput. Und neu wird sein, dass ich eine Schwurbelecke Vollstreckung einfließen lasse, damit Sie wissen, was in Zukunft auf uns zukommt in der Vollstreckung und im Zivilprozess. Zudem wird es eine aufbauende Motivation zum Schluss des Seminars geben, um den Zukunftsstress bewältigen zu können.

Seminartermin: Freitag, den 23.1.2026 – online über Zoom-Meetings
(den Zoom-Link erhalten Sie von mir, Sie müssen keine Zoom-Lizenz kaufen, die habe bereits ich gekauft für uns alle, Sie treten über den Link dann dem Seminar bei)

Buchbar: zu buchen ist das Seminar im Konstanzehalt.com/Shop.

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr (kurzes PP-/R-Päuschen von 15 Minuten)

Seminarpreis: siehe Onlineshop.

Voraussetzungen zur Teilnahme: Kamera und Mikrofon an Ihrem Gerät

Unterlagen: Sorgfältig ausgearbeitetes, umfangreiches Seminarskript zum Download (PDF) und Ausfüllhinweise

Sie können nicht teilnehmen? Können Sie am Seminar nicht teilnehmen, möchten aber von allen Inhalten profitieren, empfehle ich Ihnen eine Jahreslizenz von Kanzleifachwissen24.de. Sind Sie Sparfuchs, empfehle ich Ihnen die günstige Zweijahreslizenz von Kanzleifachwissen24.de zu buchen: Zwei Jahre immer auf aktuellstem Stand!

 

Inhalte im Einzelnen (können noch variieren):

  1. Allgemeines, was man zur Vollstreckung wissen sollte
  2. Neue Zuständigkeitsstreitwerte 2026
  3. Neuerungen zu Kostenbeschwerden 2026
  4. Geschäftsgebühr im Forderungseinzug
  5. Mahnverfahren streitiger Antrag, Antragsgegner leitet Streitverfahren ein, Kostenhaftung
  6. Anrechnung mehrerer MB-Verfahrensgebühren auf eine Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens, Klarstellung
  7. Tipp zur Zinsformel 360 Tage bzw. 365/366 Tage
  8. Neue Schwierigkeiten für Vollstrecker durch das neue Selbstbestimmungsrecht mit  Geschlechts- und Namensänderung, Mehrarbeit für Vollstrecker, Jahr für Jahr, was können wir tun?
  9. Vollmacht und Geldempfangsvollmacht (wichtig für die GV-Vollstreckung und die Forderungspfändung)
  10. Allgemeines zu den Vollstreckungsformularen
  11. Was ist der Unterschied zwischen
    - der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und
    - der Forderungspfändung über den Rechtspfleger (PFÜB)?
  12. Achtung! Wichtige Unterscheidung:
    Überweisung "zur Einziehung" oder "an Zahlungs statt"
  13. Pfändbar, unpfändbar, bedingt pfändbar
  14. Die Zustellung des PFÜB an den Schuldner
  15. Die Zustellung an den Drittschuldner - die fünf Fragen gem. § 840 ZPO
  16. Das vorläufige Zahlungsverbot (VZV)
  17. Die Elektronische Zustellung des PFÜB durch den Gerichtsvollzieher, Problem durch KostBRÄG 2025 gelöst
  18. Der Drittschuldner gibt die Drittschuldnererklärung § 840 ZPO nicht ab, Androhung, vorgerichtliche Gebühren, Drittschuldnerklage, Klageumstellung, Kostenfestsetzung § 788 ZPO
  19. Drittschuldnermahnbescheid, Einziehungsmahnbescheid, Mahnverfahren aufgrund nicht abgegebener Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO, Drittschuldnervollstreckungsbescheid
  20. Drittschuldnerlose Pfändung
  21. Gehen wir nun etwas näher auf die neuen Formulare rund um den PFÜB ein
  22. Mehrfachnutzung von Teilen des Formulars:
  23. Abweichungen von den Formularen gem. § 3 ZVFV:
  24. Vollstreckungsfans, der frühere Anspruch G und das heutige Modul K
  25. Pfändung von Schuldnergeldern auf dem Konto der Mutter, Lebensgefährtin, Tante pfänden
  26. Der Bescheid nach § 9 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz
  27. Wie viele Drittschuldner dürfen im PFÜB angegeben werden?
  28. Das vereinfachte Pfändungs- und Überweisungsverfahren aus VB bis 5.000 EUR (und bald aus weiteren Titeln)
  29. Herausgabe- und Auskunftsansprüche gem. § 836 ZPO als Nebenrechte mit pfänden
  30. Die Heausgabepflicht bzw. Pfändung von Unterlagen auch vom Drittschuldner
  31. Beispiele für die Herausgabeanordnung nach § 836 Abs. 3 ZPO
  32. Die Lohnpfändung - Pfändung von Arbeitseinkommen § 850c ZPO
  33. Der Mehrbetrag über 4.766,99 EUR ist voll pfändbar. Was bedeutet dieser Satz in den Lohnpfändungstabellen seit 1.7.2025?
  34. Die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Arbeitslohnpfändung
  35. Der Schuldner kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach, dennoch die Freibeträge nach § 850c ZPO berücksichtigen?
  36. Die Pfändung von Arbeitslosen- und Bürgergeld bei der Agentur für Arbeit
  37. Die Pfändung von (gesetzlichen) Rentenansprüchen; welchen Anspruch bzw. welches Modul beim PFÜB-Formular?
  38. Die Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen
  39. Die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen
  40. Die Zusammenrechnung von Geld und Kryptowährungen (Bitcoin/Ethereum, sonstige Kryptowerte)
  41. Die Kontopfändung
  42. Die Pfändung und Verwertung von Bitcoin und Kryptowährungen
  43. Einige ausgewählte Tipps zum Auffinden von Konten
  44. Die Pfändung von Wertpapieren
  45. Kontopfändung von Krediten bzw. Kreditlinien, Darlehensvaluta
  46. Die Pfändung des Inhalts eines Bankschließfaches
  47. Erläutern wir die Unterhaltspfändung gem. § 850d ZPO etwas näher
  48. Bevorrechtigter Bereich – Tieferpfändung – Rangfolge - Regelbedarfe
  49. Dauerpfändung / Vorauspfändung von Unterhalt § 850d ZPO
  50. Verwirkung von Unterhaltsforderungen
  51. Es pfänden mehrere Gläubiger, mit Berechnungsbeispiel 2025
  52. Die Unterhaltspfändung in das P-Konto hinein
  53. Forderungen aus unerlaubter Handlung
  54. Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen beim Finanzamt, Gewerbeamt, Hauptzollamt
  55. Die Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
  56. Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen über den Gerichtsvollzieher
  57. Gütliche Erledigung, Zahlungsvereinbarung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers
  58. Zustellung, Dokumentenpauschale beim Gerichtsvollzieher sparen
  59. Formulare zur Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher
  60. Vereinfachter Zwangsvollstreckungsauftrag aus Vollstreckungsbescheid bis 5.000 EUR (und bald aus weiteren Titeln)
  61. Ermittlung von Aufenthaltsort, Adresse oder Firmenanschrift des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher gem. § 755 ZPO
  62. Bargeldpfändung, Taschenpfändung
  63. Zu der Forderungsaufstellung zum ZV-GV-Auftrag
  64. Die Vermögensauskunft
  65. Keine Mehrkosten durch Verlegung eines Termins / einer Maßnahme durch den Gerichtsvollzieher
  66. Voraussetzungen zur Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners
  67. Abnahme der Vermögensauskunft per Videokonferenz
  68. Auskunftsrechte (Drittauskünfte) nach § 802l ZPO, besondere Angelegenheit, Kosten, Gebühren
  69. Kostenerstattung für verfrühte, voreilig gestellte Drittauskunftsanträge gem. § 802l ZPO
  70. Die weitere Vermögensauskunft
  71. Ausdehnung und Nachbesserung der Vermögensauskunft
  72. Der Haftbefehl aufgrund nicht abgegebener Vermögensauskunft
  73. Gegenstandswert, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren für die Vermögensauskunft
  74. Die Vollstreckung von vertretbaren und unvertretbaren Handlungen einschließlich Bitcoin und anderen Kryptowährungen
  75. Vertretbare Handlungen nach § 887 ZPO
  76. Unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO
  77. Die Herausgabevollstreckung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen durch Übertragung der Wallet und Wiederherstellung des Keys
  78. Schwurbelecke Zukunft Vollstreckung, Zivilprozess
  79. Aufbauende Motivation zum Schluss des Seminars oder mittendrin

Die ZV-Neuerungen, die bis zum Seminar in-Kraft treten bzw. angekündigt sind, fließen selbstverständlich auch in das Seminar. Meine Seminare sind stets hochaktuell.

Ich freue mich über Ihre und eure Anmeldung.

Die Zukunft ist JETZT. Nicht gestern und nicht morgen, sondern jetzt. Ich freue mich sehr, sie gemeinsam mit Ihnen und euch gehen zu dürfen. ♥️

Herzlichst Ihre/eure/deine

Konstanze Halt – LOVE

Buchbar: zu buchen ist das Seminar im Konstanzehalt.com/Shop.

Die beste Vorbereitung auf die Zukunft ist die, mit Begeisterung seine Arbeit von heute auch heute bestmöglich zu erledigen. Das hilft, Zukunftssorgen zu vertreiben. Ihnen mehr Erfolg und auch Freude bei der Arbeit zu bringen, ist seit 30 Jahren meine Intention. Der wichtigste Moment ist JETZT. Schätzen wir das, was wir tun, jeden einzelnen Augenblick. LOVE
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