Onlineseminar am 23.1.2026 zur Zwangsvollstreckung und Pfändung, perfekt für Rechtsanwaltsfachangestellte und Anwälte
Ihr Lieben, Sie Lieben,
das Universum hat Sie hierhergeführt. Das hat seinen Grund. Sie wollen sich in der Vollstreckung verbessern. Lassen Sie uns loslegen.
Starten wir gemeinsam in ein erfolgreiches Vollstreckungsjahr 2026 mit einigem neuen Fachwissen!!!
Das Seminar wird ca. 5 Stunden dauern und ist vom Inhalt sehr umfangreich! Es ist also ein Vollstreckungsseminar, mit dem Sie die Vollstreckung oder Ihren Wiedereinstieg leicht meistern werden. Eine ausgezeichnete Wiederholung für Vollstreckungsprofis, die zudem von den vielen Neuerungen profitieren möchten, oder ein umfangreicher Vollstreckungs-Wiedereinstieg, für den Sie bitte gut ausgeschlafen sein sollten.
Seminarinhalte: Das Seminar ist so aufgebaut, dass wir von den wichtigen Neuerungen ab 1.1.2026, 1.7.2026 zu zahlreichen Pfändungsmöglichkeiten (inkl. Drittschuldnermahnbescheid/-klage, drittschuldnerlose Pfändung) bis hin zur Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher und Auffinden von Vermögenswerten zur Vollstreckung von vertretbaren und unvertretbaren Handlungen kommen, wo wir u. a. auch die Pfändung/Verwertung von Bitcoin und Kryptowährungen, Kryptowährungen und die Zusammenrechnung mit Geld, Herausgabe von Kryptowährungen unter Zwangsgeldandrohung mit besprechen werden. Sämtliche Neuerungen (Neue Zuständigkeits-/Kostenwerte 1.1.2026, 1.7.2026, weitere Digitalisierung Vollstreckung, eBO-Nutzung 1.1.2026) fließen mit ein. Sie sind nicht nur auf aktuellstem Stand, sondern frischen Ihr Wissen für 2026 auf, um schneller vollstrecken zu können, oder erfahren jede Menge Vollstreckungsinput. Und neu wird sein, dass ich eine Schwurbelecke Vollstreckung einfließen lasse, damit Sie wissen, was in Zukunft auf uns zukommt in der Vollstreckung und im Zivilprozess. Zudem wird es eine aufbauende Motivation zum Schluss des Seminars geben, um den Zukunftsstress bewältigen zu können.
Seminartermin: Freitag, den 23.1.2026 – online über Zoom-Meetings
(den Zoom-Link erhalten Sie von mir, Sie müssen keine Zoom-Lizenz kaufen, die habe bereits ich gekauft für uns alle, Sie treten über den Link dann dem Seminar bei)
Buchbar: zu buchen ist das Seminar im Konstanzehalt.com/Shop.
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr (kurzes PP-/R-Päuschen von 15 Minuten)
Seminarpreis: siehe Onlineshop.
Voraussetzungen zur Teilnahme: Kamera und Mikrofon an Ihrem Gerät
Unterlagen: Sorgfältig ausgearbeitetes, umfangreiches Seminarskript zum Download (PDF) und Ausfüllhinweise
Sie können nicht teilnehmen? Können Sie am Seminar nicht teilnehmen, möchten aber von allen Inhalten profitieren, empfehle ich Ihnen eine Jahreslizenz von Kanzleifachwissen24.de. Sind Sie Sparfuchs, empfehle ich Ihnen die günstige Zweijahreslizenz von Kanzleifachwissen24.de zu buchen: Zwei Jahre immer auf aktuellstem Stand!
Inhalte im Einzelnen (können noch variieren):
- Allgemeines, was man zur Vollstreckung wissen sollte
- Neue Zuständigkeitsstreitwerte 2026
- Neuerungen zu Kostenbeschwerden 2026
- Geschäftsgebühr im Forderungseinzug
- Mahnverfahren streitiger Antrag, Antragsgegner leitet Streitverfahren ein, Kostenhaftung
- Anrechnung mehrerer MB-Verfahrensgebühren auf eine Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens, Klarstellung
- Tipp zur Zinsformel 360 Tage bzw. 365/366 Tage
- Neue Schwierigkeiten für Vollstrecker durch das neue Selbstbestimmungsrecht mit Geschlechts- und Namensänderung, Mehrarbeit für Vollstrecker, Jahr für Jahr, was können wir tun?
- Vollmacht und Geldempfangsvollmacht (wichtig für die GV-Vollstreckung und die Forderungspfändung)
- Allgemeines zu den Vollstreckungsformularen
- Was ist der Unterschied zwischen
- der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und
- der Forderungspfändung über den Rechtspfleger (PFÜB)? - Achtung! Wichtige Unterscheidung:
Überweisung "zur Einziehung" oder "an Zahlungs statt" - Pfändbar, unpfändbar, bedingt pfändbar
- Die Zustellung des PFÜB an den Schuldner
- Die Zustellung an den Drittschuldner - die fünf Fragen gem. § 840 ZPO
- Das vorläufige Zahlungsverbot (VZV)
- Die Elektronische Zustellung des PFÜB durch den Gerichtsvollzieher, Problem durch KostBRÄG 2025 gelöst
- Der Drittschuldner gibt die Drittschuldnererklärung § 840 ZPO nicht ab, Androhung, vorgerichtliche Gebühren, Drittschuldnerklage, Klageumstellung, Kostenfestsetzung § 788 ZPO
- Drittschuldnermahnbescheid, Einziehungsmahnbescheid, Mahnverfahren aufgrund nicht abgegebener Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO, Drittschuldnervollstreckungsbescheid
- Drittschuldnerlose Pfändung
- Gehen wir nun etwas näher auf die neuen Formulare rund um den PFÜB ein
- Mehrfachnutzung von Teilen des Formulars:
- Abweichungen von den Formularen gem. § 3 ZVFV:
- Vollstreckungsfans, der frühere Anspruch G und das heutige Modul K
- Pfändung von Schuldnergeldern auf dem Konto der Mutter, Lebensgefährtin, Tante pfänden
- Der Bescheid nach § 9 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz
- Wie viele Drittschuldner dürfen im PFÜB angegeben werden?
- Das vereinfachte Pfändungs- und Überweisungsverfahren aus VB bis 5.000 EUR (und bald aus weiteren Titeln)
- Herausgabe- und Auskunftsansprüche gem. § 836 ZPO als Nebenrechte mit pfänden
- Die Heausgabepflicht bzw. Pfändung von Unterlagen auch vom Drittschuldner
- Beispiele für die Herausgabeanordnung nach § 836 Abs. 3 ZPO
- Die Lohnpfändung - Pfändung von Arbeitseinkommen § 850c ZPO
- Der Mehrbetrag über 4.766,99 EUR ist voll pfändbar. Was bedeutet dieser Satz in den Lohnpfändungstabellen seit 1.7.2025?
- Die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Arbeitslohnpfändung
- Der Schuldner kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach, dennoch die Freibeträge nach § 850c ZPO berücksichtigen?
- Die Pfändung von Arbeitslosen- und Bürgergeld bei der Agentur für Arbeit
- Die Pfändung von (gesetzlichen) Rentenansprüchen; welchen Anspruch bzw. welches Modul beim PFÜB-Formular?
- Die Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen
- Die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen
- Die Zusammenrechnung von Geld und Kryptowährungen (Bitcoin/Ethereum, sonstige Kryptowerte)
- Die Kontopfändung
- Die Pfändung und Verwertung von Bitcoin und Kryptowährungen
- Einige ausgewählte Tipps zum Auffinden von Konten
- Die Pfändung von Wertpapieren
- Kontopfändung von Krediten bzw. Kreditlinien, Darlehensvaluta
- Die Pfändung des Inhalts eines Bankschließfaches
- Erläutern wir die Unterhaltspfändung gem. § 850d ZPO etwas näher
- Bevorrechtigter Bereich – Tieferpfändung – Rangfolge - Regelbedarfe
- Dauerpfändung / Vorauspfändung von Unterhalt § 850d ZPO
- Verwirkung von Unterhaltsforderungen
- Es pfänden mehrere Gläubiger, mit Berechnungsbeispiel 2025
- Die Unterhaltspfändung in das P-Konto hinein
- Forderungen aus unerlaubter Handlung
- Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen beim Finanzamt, Gewerbeamt, Hauptzollamt
- Die Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
- Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen über den Gerichtsvollzieher
- Gütliche Erledigung, Zahlungsvereinbarung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers
- Zustellung, Dokumentenpauschale beim Gerichtsvollzieher sparen
- Formulare zur Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher
- Vereinfachter Zwangsvollstreckungsauftrag aus Vollstreckungsbescheid bis 5.000 EUR (und bald aus weiteren Titeln)
- Ermittlung von Aufenthaltsort, Adresse oder Firmenanschrift des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher gem. § 755 ZPO
- Bargeldpfändung, Taschenpfändung
- Zu der Forderungsaufstellung zum ZV-GV-Auftrag
- Die Vermögensauskunft
- Keine Mehrkosten durch Verlegung eines Termins / einer Maßnahme durch den Gerichtsvollzieher
- Voraussetzungen zur Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners
- Abnahme der Vermögensauskunft per Videokonferenz
- Auskunftsrechte (Drittauskünfte) nach § 802l ZPO, besondere Angelegenheit, Kosten, Gebühren
- Kostenerstattung für verfrühte, voreilig gestellte Drittauskunftsanträge gem. § 802l ZPO
- Die weitere Vermögensauskunft
- Ausdehnung und Nachbesserung der Vermögensauskunft
- Der Haftbefehl aufgrund nicht abgegebener Vermögensauskunft
- Gegenstandswert, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren für die Vermögensauskunft
- Die Vollstreckung von vertretbaren und unvertretbaren Handlungen einschließlich Bitcoin und anderen Kryptowährungen
- Vertretbare Handlungen nach § 887 ZPO
- Unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO
- Die Herausgabevollstreckung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen durch Übertragung der Wallet und Wiederherstellung des Keys
- Schwurbelecke Zukunft Vollstreckung, Zivilprozess
- Aufbauende Motivation zum Schluss des Seminars oder mittendrin
Die ZV-Neuerungen, die bis zum Seminar in-Kraft treten bzw. angekündigt sind, fließen selbstverständlich auch in das Seminar. Meine Seminare sind stets hochaktuell.
Ich freue mich über Ihre und eure Anmeldung.
Die Zukunft ist JETZT. Nicht gestern und nicht morgen, sondern jetzt. Ich freue mich sehr, sie gemeinsam mit Ihnen und euch gehen zu dürfen. ♥️
Herzlichst Ihre/eure/deine
Konstanze Halt – LOVE
Buchbar: zu buchen ist das Seminar im Konstanzehalt.com/Shop.



