Beschreibung
Ihr Lieben, Sie Lieben,
hiermit erhalten Sie die Unterlagen für mein Vollstreckungsseminar zu den neuen Vollstreckungsformularen 2026. Wie Sie sehen, arbeite ich u. a. auch in blauer Schrift, da die Neuerungen hier im Skript als auch auf den neuen Vollstreckungsformularen von mir ausschließlich in Blau dargestellt wurden. So können Sie wunderbar unterscheiden, was neu ist. LOVE
Das im Seminarskript Geschriebene zu den neuen Vollstreckungsformularen ist in Verbindung zu setzen mit dem Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vom 9.7.2025. Beides hängt also unmittelbar zusammen. Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist noch nicht verkündet worden, allerdings sind die Neuerungen der letzten Beratung des Deutschen Bundesrates am 19.12.2025 bereits in die vorliegenden neuen Formulare geflossen (siehe z. B. Neuerungen zum digitalen Haftbefehl).
Zudem gibt es eine Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformulare, welcher laut BMJV der Bundesrat am 8.12.2025 zugestimmt hat. Dort ist verankert, dass die neuen, 2026er Formulare, also die geänderten Formulare, zum 1.10.2026 angewendet werden müssen. Ab wann sie genutzt werden können, steht derzeit allerdings noch nicht fest und hängt vom Bundesgesetzblatt ab, auf welches wir alle warten. Vom In-Kraft-Treten bis zur Pflichtnutzung 1.10.2026 haben wir es dann wieder mit der Übergangszeit zu tun, in der die bisherigen, aber auch die neuen Formulare benutzt werden können. Derzeit arbeiten die Programmanbieter, um die Neuerungen in die Programme zu integrieren.
Sobald das Bundesgesetzblatt mit dem Gesetz der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und mit der dritten Zwangsvollstreckungsformularverordnung in Kraft getreten ist, erhalten Sie von mir eine E-Mail, damit Sie genau wissen, wann Sie diese anwenden dürfen.
Tipp! Wo die 2026er Formulare nach Verkündung/In-Kraft-Treten im Bundesgesetzblatt genutzt werden können, also wo die Programme die Neuerungen bereits eingepflegt haben, empfiehlt es sich unbedingt, sie zu nutzen, da sie gute Neuerungen beinhalten! Alle anderen, die nicht mit den Programmen arbeiten, sollten sie ebenfalls umgehend nutzen. Wie Sie nachfolgend sehen werden, beinhalten sie sehr gute Neuigkeiten für die Gerichte, Gerichtsvollzieher und die Vollstrecker.
Wichtig! Bitte nutzen Sie für die Vollstreckung NICHT die Formulare aus dem Bundesgesetzblatt! Das BMJV hält für gewöhnlich alle Formulare bereit, die Sie am Desktop ausfüllen und zum Gericht senden können. Auf meiner Webseite www.kanzleifachwissen24.de erhalten Sie diese selbstverständlich als Nutzer auch.
Was Sie kaufen: Sie erhalten zu diesem Seminarskript auch die neuen Ausfüllhinweise in PINK und BLAU auf den neuen Vollstreckungsformularen, die aufgrund der 3. ZVFV bereits vorliegen. Zudem erhalten Sie auch eine farbige Synopse mit den bisherigen Regelungen in der linken Spalte und den neuen Regeln in der rechten Spalte. Wie immer stelle ich Neuerungen in meinen Synopsen in Rot dar. In diese Synopse sind alle vorliegenden Änderungen vom Bundestag und vom Bundesrat eingeflossen. Wenn Sie diese Änderungen einmal mit den neuen Vollstreckungsformularen vergleichen sehen Sie, wie sich alles zusammenfügt. Zum sofortigen Download aller PDF-Dokumente bei sofortiger Bezahlung!
Fazit: Bitte schauen Sie sich sowohl das Skript als auch die Synopse als auch die Ausfüllhinweise parallel an, um die Neuerungen gut zu verstehen und sie umgehend anzuwenden, wenn das In-Kraft-Treten feststeht. Sie erhalten von mir eine E-Mail diesbezüglich und können sofort loslegen.
Inhalte des Skripts:
| Allgemeines zu den neuen Vollstreckungsformularen 2026 und dem Gesetz der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung | 3 |
| Die Vollstreckungsformulare 2022 bis 2025 und 2026 | 4 |
| Der PFÜB im XJustiz-Format zum 1.7.2026 | 6 |
| Neuerungen bei der Vollmacht und Geldempfangsvollmacht (wichtig für die GV-Vollstreckung und die Forderungspfändung) | 7 |
| Kurz zur Unterscheidung zwischen
– der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und – der Forderungspfändung über den Rechtspfleger (PFÜB)? |
10 |
| Neuerungen bei der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner – die fünf Fragen gem. § 840 ZPO | 11 |
| Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Formulare 2026 | 12 |
| Das vereinfachte Pfändungs- und Überweisungsverfahren aus Vollstreckungsbescheid bis 5.000 EUR (bisher) bzw.
Neu: Der elektronische Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses |
13 |
| Neuerung zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge §§ 851c, 851d ZPO | 18 |
| Neuerungen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen über den Gerichtsvollzieher | 20 |
| Zu den neuen Formularen zur Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher = Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher 2026 |
21 |
| Vereinfachter Zwangsvollstreckungsauftrag aus Vollstreckungsbescheid bis 5.000 EUR (bisher) bzw.
Neu: Der elektronische Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher |
22 |
| Neuerungen zur Ermittlung von Aufenthaltsort, Adresse oder Firmenanschrift des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher gem. § 755 ZPO | 28 |
| Neuerung bei der Vermögensauskunft | 30 |
| Neuerungen beim Haftbefehl aufgrund nicht abgegebener Vermögensauskunft | 32 |
| Neuerungen beim Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung | 34 |
+ Ausfüllhinweise + Synopse
Herzlichst Ihre/eure/deine
Konstanze Halt – LOVE







