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Deutschland und die Schweiz in Vollstreckungsangelegenheiten
Sie Lieben,
die Überschrift bedeutet leider nicht, dass wir es künftig leichter in einem Nicht-EU-Land - der Schweiz - haben, zu vollstrecken, sondern bedeutet, dass die Polizei in Verkehrsangelegenheiten nun leichter mit der Schweizer Polizei Geldforderungen bezüglich der Zuwiderhandlung gegen Vorschriften im Straßenverkehr vollstrecken kann. Heute wurde ein Referentenentwurf einer Verordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beim Bundesamt für Justiz in Verfahren zur Vollstreckung von Geldforderungen nach dem Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag bekannt gegeben. "Dem auf deutsche Seite zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ) wird es mit Inkrafttreten der Verordnung möglich sein, seine Verfahrensakten elektronisch zu führen. Außerdem wird der elektronische Rechtsverkehr mit dem BfJ zugelassen. Durch die vorgesehenen Regelungen wird die Vollstreckungshilfe mit der Schweiz weiter vereinfacht und beschleunigt. Auch für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für Rechtsbeistände wird damit eine moderne Kommunikationsform angeboten, deren Nutzung freiwillig ist. Zuletzt ergeben sich durch die Digitalisierung Einsparpotentiale im Vergleich zum papierdominierten Verfahren. Diese Entlastungsmöglichkeiten sollen möglichst kurzfristig genutzt werden."
Wer sich genauer darüber informieren möchte, kann dies direkt beim BMJ hier-klick tun. Es ist derzeit lediglich ein Referentenentwurf.
Geldanlage in der Schweiz und die Vollstreckung, Pfändung, Insolvenz
Vielfach wird geworben, sein Geld in die Schweiz zu geben. Ebenso sollen Gold und Silber dort in Bunkern (Zollfreilagern) angelegt werden, man selbst bekommt dafür eine Garantie. Das hört und liest man laufend.
Ich persönlich werde das nicht werten, es muss jeder selbst wissen, was er tut.
Aus vollstreckungstechnischer Sicht möchte ich nur zu bedenken geben, dass es enorme Schwierigkeiten geben kann, wenn man sein Geld zurück erhalten möchte und der Anbieter es nicht herausgeben will. Die Schweiz ist kein Land der Europäischen Union, mithin gelten nicht die Vollstreckungsregeln, wie sie für die EU gelten. Und selbst die Vollstreckungsregeln für die EU sind schwierig umzusetzen. Warum?
In jedem Land - ob EU oder nicht EU - gibt es eigene nationale Regelungen für die Zwangsvollstreckung (Exekution). Ich selbst habe in einem Kommentar auch über das deutsche Vollstreckungsrecht (Der Große Halt) geschrieben, aufgrund der sich laufenden, zahlreichen Änderungen stelle ich das sich verändernde Fachwissen in meine Datenbank Kanzleifachwissen24.de ein. Stellt man sich einmal vor, dass jedes Land, in welchem Sie vollstrecken wollen, eine solche Fülle an Gesetzen, Verordnungen und Regelungen hat, zudem noch die Sprachbarriere in den meisten Ländern hinzu kommt, so bringen auch die Webseiten zur Europäischen Union zur Vollstreckung und Pfändung kaum Erleichterung, weil man als "Vollstrecker" zu lange an einer solchen Vollstreckung sitzt, es sei denn man nimmt horrende Stundensätze dafür. Stellt man sich zudem einmal vor, dass der Schuldner in dem fremden Land - wie es auch hier in Deutschland möglich ist - jederzeit unbekannt verziehen kann, hätten Sie womöglich einen Titel, aber können nicht vollstrecken, weil Sie den Schuldner nicht auffinden können. Hohe Kosten für die Suche des Schuldners (z. B. für Detektivbüros) sind die Folge. OK, bei einer Firma, die Ihnen Gold und Silber anbietet, wird dies wohl eher nicht der Fall sein, doch es ist möglich, Unterfirmen und weitere Vermögensverwaltungsgesellschaften zu gründen und die Vermögen, aber auch die Schulden abzutreten.
Stellt man sich dies einfach einmal hier in Deutschland vor:
Eine Firma geht (vorsätzlich) in die Insolvenz. Die Gläubiger haben ihre Forderungen zwar angemeldet, die Firma tritt - vorbei an den Gläubigern - ihre Schulden aber an eine neu von ihr gegründete Firma ab. Die Gläubiger bekommen davon nichts mit. Die neu gegründete Firma kann dann nach einem kurzen Zeitraum mit den an sie abgetretenen Schulden offiziell Pleite gehen, ohne dass Gläubiger vorhanden wären, weil die Gläubiger der ersten Firma die Abtretung ihrer Forderungen ja nicht oder zu spät mitbekommen haben. Sollten die Gläubiger es dennoch mitbekommen, gründet die Firma halt eine zweite Gesellschaft und tritt die Forderungen der Gläubiger (die Schulden der ersten oder zweiten - insolventen - Firma) dann halt dahin ab. usw.
Stellt man sich zudem einmal vor, dass diese Firmen dies aufgrund guter Anwälte und gutem Vermögen der vermögensverwaltenden Muttergesellschaften mit Firmen weltweit tun könnten ... nun ja, dann können Sie sich selbst ausdenken, wie diese Szenarien ausgehen.
Aus vollstreckungstechnischer Sicht sollte man sich gut überlegen, wohin man sein Geld gibt, wenngleich es eine Garantie wohl nirgendwo gibt.
Alles Gute wünscht von Herzen,
Ihre/eure Konstanze Halt, Prora am 10. November 2024