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Ist der private Kuchenverkauf zu Festlichkeiten (Weihnachtsmarkt, private Feiern, Veranstaltungen) erlaubt?
Hallo Sie Lieben,
auf einigen kleineren Nikolaus- oder Weihnachtsmärkten oder sonstigen kleinen Märkten oder Festlichkeiten (Frühlingsfesten, Sommerfesten, Kinderfesten, Partys am See usw.) wird des Öfteren leckerer Kuchen zum Kauf angeboten. Ich gebe zu, als Kuchen- und vor allem Tortenliebhaberin mich gerne einmal dort blicken zu lassen, um die Köstlichkeiten der einzelnen Familien zu genießen. Die Bäcker habe ja meist dasselbe Sortiment (was nichts Nagatives bedeuten soll), doch auf den kleinen Märkten wird halt öfters auch etwas anderes für die Gaumenfreuden angeboten. Halt so, wie bei Oma oder Mutti früher.
In letzter Zeit jedoch häufen sich die Kritiken darüber, dass auf den Märkten Kuchen von privaten Familien angeboten wird. Die EU-Kommission hat sich nun am 5. Dezember 2024 dazu geäußert:
„Für die Umsetzung der EU-Vorgaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland sind – wie auch für die Entscheidung, wer als Lebensmittelunternehmen gilt oder nicht – die deutschen Behörden zuständig. Das sind z. B. Lebensmittelsicherheits- oder Gesundheitsämter. Wir verweisen grundsätzlich insbesondere auf Punkt 15 der Verordnung, der Folgendes klarstellt: „Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.“, so die EU-Kommission hier-klick. Den Text der Verordnung selbst finden Sie dort verlinkt.
Es geht halt um die Kennzeichnung von Lebensmitteln und um die Frische
Viele Menschen leiden heutzutage an Allergien. Die EU hat im Jahr 2011 extra - u. a. auch deswegen - die Kennzeichnung von Lebensmitteln beschlossen um sicherzustellen, dass die Menschen in Europa klar und umfassend über die Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln informiert werden. Angaben zu Allergenen sind dabei auch für "lose", nicht verpackte Lebensmittel, die z. B. in Restaurants und Cafés verkauft werden.
Seitens der EU wurde den EU-Staaten bei der Umsetzung dieses Teils der Verordnung Flexibilität gelassen, um die jeweils praktikabelste Lösung vor Ort zu finden, so die EU-Kommission s. o. weiter.
Insofern hoffe ich einmal, dass die Familien ihre Kuchen- und Tortenverkäufe bei den Behörden vor Ort genehmigt bekommen, wenn sie beim Verkauf sämtliche Inhaltsstoffe angeben und die Behörden von ihrer Frische überzeugen.
Ich würde bei der Behörde auch damit argumentieren, dass wohl die meisten Kuchen auf Märkten frischer sind, wie so manch ein abgestandener Kuchen in schlecht besuchten Kaffees. Zudem sind in vielen Eiskaffees oder Imbissen die angebotenen Kuchen auch nur zu Hause selbstgebacken worden.
Von Herzen viel Glück wünsche ich allen Kuchenfamilien. 🙂
Konstanze Halt, Prora am 6. Dezember 2024
PS: Einen schöner Nikolaustag sei noch gewünscht. 🙂