Onlineseminar am 23.1.2026 zur Zwangsvollstreckung und Pfändung, perfekt für Rechtsanwaltsfachangestellte und Anwälte mit Vorkenntnissen

Neuerungen: Die neuen Zuständigkeitsstreitwerte, neue Beschwerdewerte, die neuen Online-Verfahren, weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung 2026, neue Vollstreckungsformulare, neue Ausfüllhinweise in Pink und Blau auf den neuen ZV-RDA-PFÜB-Formularen

Ihr Lieben, Sie Lieben,

das Universum hat Sie hierhergeführt. Das hat seinen Grund. Sie wollen sich in der Vollstreckung verbessern. Lassen Sie uns loslegen.

Starten wir gemeinsam in ein erfolgreiches Vollstreckungsjahr 2026 mit einigem neuen Fachwissen!!!

Das Seminar wird ca. 5 Stunden dauern und ist vom Inhalt sehr umfangreich! Es ist also ein Vollstreckungsseminar, mit dem Sie die Vollstreckung oder Ihren Wiedereinstieg leicht meistern werden. Eine ausgezeichnete Wiederholung für Vollstreckungsprofis, die zudem von den vielen Neuerungen profitieren möchten, oder ein umfangreicher Vollstreckungs-Wiedereinstieg, für den Sie bitte gut ausgeschlafen sein sollten.

Seminarinhalte: Das Seminar ist so aufgebaut, dass wir von den wichtigen Neuerungen ab 1.1.2026, 1.7.2026 zu zahlreichen Pfändungsmöglichkeiten (inkl. Drittschuldnermahnbescheid/-klage, drittschuldnerlose Pfändung) bis hin zur Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher und Auffinden von Vermögenswerten zur Vollstreckung von vertretbaren und unvertretbaren Handlungen kommen, wo wir u. a. auch die Pfändung/Verwertung von Bitcoin und Kryptowährungen, Kryptowährungen und die Zusammenrechnung Bitcoin/Ether/sonst. Kryptowerte/Geld, Herausgabe von Kryptowährungen unter Zwangsgeldandrohung mit besprechen werden. Sämtliche Neuerungen (Neue Zuständigkeits-/Kostenwerte 1.1.2026, 1.7.2026, weitere Digitalisierung Vollstreckung 2026, neue Vollstreckungsformulare 1.10.2026, eneue Ausfüllhinweise auf den 2026er ZV, RDA, PFÜB-Formularen, eBO-Nutzung 1.1.2026, neues Online-Alternativverfahren inkl. Mahnverfahren) fließen mit ein. Sie sind auf aktuellstem Stand und frischen Ihr Wissen für 2026 auf, um schneller vollstrecken zu können, oder erfahren jede Menge Vollstreckungsinput. Und neu wird sein, dass ich eine Schwurbelecke Vollstreckung einfließen lasse, damit Sie wissen, was in Zukunft auf uns zukommt in der Vollstreckung und im Zivilprozess. Zudem wird es eine aufbauende Motivation zum Schluss des Seminars geben, um den Zukunftsstress bewältigen zu können.

Seminartermin: Freitag, den 23.1.2026 – online über Zoom-Meetings
(den Zoom-Link erhalten Sie von mir, Sie müssen keine Zoom-Lizenz kaufen, die habe bereits ich gekauft für uns alle, Sie treten über den Link dann dem Seminar bei)

Buchbar: zu buchen ist das Seminar im Konstanzehalt.com/shop.

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr (kurzes PP-/R-Päuschen von 15 Minuten)

Seminarpreis: siehe Onlineshop.

Voraussetzungen zur Teilnahme: Kamera und Mikrofon an Ihrem Gerät

Unterlagen: Sorgfältig ausgearbeitetes, umfangreiches Seminarskript zum Download (PDF), Synopsen, Ausfüllhinweise, später TN-Bestätigung

Sie können nicht teilnehmen? Können Sie am Seminar nicht teilnehmen, möchten aber von allen Inhalten profitieren, empfehle ich Ihnen eine Jahreslizenz von Kanzleifachwissen24.de. Sind Sie Sparfuchs, empfehle ich Ihnen die günstige Zweijahreslizenz von Kanzleifachwissen24.de zu buchen: Zwei Jahre immer auf aktuellstem Stand! Schauen Sie doch mal, ob Sie in meinem Onlineshop die sehr umfangreichen Seminarunterlagen käuflich erwerben können (nur befristetes Angebot). 


Inhalte im Einzelnen:

  • Allgemeines, was man wissen sollte
  • Die Geschäftsgebühr im Forderungseinzug
  • Mahnverfahren streitiger Antrag, Antragsgegner leitet Streitverfahren ein, Kostenhaftung
  • Anrechnung mehrerer MB-Verfahrensgebühren auf eine Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens, Klarstellung
  • Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid im neuen, alternativen Online-Verfahren
  • Was ist das neue Online-Verfahren, das rein theoretisch seit 23.12.2025 gilt?
  • Kleiner Tipp zur Zinsformel 360 Tage bzw. 365/366 Tage
  • Neue Zuständigkeitswerte Amtsgerichte, Landgerichte, seit 1.1.2026 wichtig auch rund um die Vollstreckung
  • Neuer Zuständigkeitswert Berufung
  • Neuer Zuständigkeitswert Nichtzulassungsbeschwerde Revision
  • Neuer Wert Beschwerde und Anschlussbeschwerde
  • Neuer Wert Streitwertbeschwerden
  • Nachträgliche Änderung der Kostenentscheidung möglich ab 1.7.2026!
  • Vollstreckungsabwehrklage / Vollstreckungsgegenklage Zuständigkeitsbestimmung
  • Neue Schwierigkeiten für Vollstrecker durch das neue Selbstbestimmungsrecht mit Geschlechts- und  Namensänderung, Mehrarbeit für Vollstrecker, Jahr für Jahr
  • Die weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels, ein Thema oft gefragt
  • Welche Vollstreckungsarten gibt es?
  • Allgemeines zu den neuen Vollstreckungsformularen 2022 bis 2025, ab 2026
  • Der PFÜB im XJustiz-Format 1.7.2026
  • Vollmacht und Geldempfangsvollmacht (wichtig für die GV-Vollstreckung und die Forderungspfändung)
  • Was ist der Unterschied zwischen
  • - der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und
  • - der Forderungspfändung über den Rechtspfleger (PFÜB)?
  • Welches Gericht ist zuständig für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
  • Achtung! Wichtige Unterscheidung:
    Überweisung "zur Einziehung" oder "an Zahlungs statt"
  • Pfändbar, unpfändbar, bedingt pfändbar
  • Die Zustellung des PFÜB an den Schuldner
  • Die Zustellung an den Drittschuldner - die fünf Fragen gem. § 840 ZPO
  • Die Drittschuldnerlose Pfändung am Beispiel der Pfändung eines Übererlöses
  • Für ein vorläufiges Zahlungsverbot (VZV) gibt es kein Formular.
    Folgende Unterscheidung sollte aber berücksichtigt werden:
  • Die Elektronische Zustellung des PFÜB durch den Gerichtsvollzieher, Problem 2025 gelöst
  • Der Drittschuldner gibt die Drittschuldnererklärung § 840 ZPO nicht ab, Androhung, vorgerichtliche Gebühren, Drittschuldnerklage, Klageumstellung, Kostenfestsetzung § 788 ZPO
  • Drittschuldnermahnbescheid, Einziehungsmahnbescheid, Mahnverfahren aufgrund nicht abgegebener Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO, Drittschuldnervollstreckungsbescheid
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Formular 2026
  • Mehrfachnutzung von Teilen des Formulars:
  • Vollstreckungsfans, der frühere Anspruch G und das heutige Modul K:
  • Pfändung von Schuldnergeldern auf dem Konto der Mutter, Lebensgefährtin, Tante pfänden
  • Der Bescheid nach § 9 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz
  • Wie viele Drittschuldner dürfen im PFÜB angegeben werden?
  • Das vereinfachte Pfändungs- und Überweisungsverfahren aus VB bis 5.000 EUR (bisher) bzw.
  • Der elektronische Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (neu)
  • Herausgabe- und Auskunftsansprüche gem. § 836 ZPO als Nebenrechte mit pfänden
  • Beispiele für die Herausgabeanordnung nach § 836 Abs. 3 ZPO mit pfänden
  • Die Lohnpfändung - Pfändung von Arbeitseinkommen § 850c ZPO vom 1.7.2025 bis 30.6.2026
  • Der Mehrbetrag über 4.766,99 EUR ist voll pfändbar. Was bedeutet dieser Satz in den Lohnpfändungstabellen vom 1.7.2025 bis 30.6.2026?
  • Die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Arbeitslohnpfändung
  • Der Schuldner kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach, dennoch die Freibeträge nach § 850c ZPO berücksichtigen?
  • Die Pfändung von Arbeitslosen- und Bürgergeld bei der Agentur für Arbeit
  • Die Pfändung von (gesetzlichen) Rentenansprüchen; welchen Anspruch bzw. welches Modul beim PFÜB-Formular?
  • Pfändungsmöglichkeit und Pfändungsschutz von privaten Altersvorsorgeansprüchen
  • Die Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen
  • Die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen
  • Die Kontopfändung
  • Einige ausgewählte Tipps zum Auffinden von Konten
  • Die Pfändung von Wertpapieren
  • Kontopfändung von Krediten bzw. Kreditlinien, Darlehensvaluta
  • Die Pfändung des Inhalts eines Bankschließfaches
  • Die Pfändung von Bitcoin und sonstigen Kryptowährungen
  • Die Zusammenrechnung von Geld und Naturalleistungen und von Kryptowerten
  • Erläutern wir die Unterhaltspfändung gem. § 850d ZPO etwas näher
  • Bevorrechtigter Bereich – Tieferpfändung – Rangfolge - Regelbedarfe
  • Dauerpfändung / Vorauspfändung von Unterhalt § 850d ZPO
  • Verwirkung von Unterhaltsforderungen
  • Die Unterhaltspfändung / bevorrechtigte Pfändung in das P-Konto hinein
  • Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen beim Finanzamt, Gewerbeamt, Hauptzollamt
  • Die Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
  • Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen über den Gerichtsvollzieher
  • Vereinfachter Zwangsvollstreckungsauftrag aus Vollstreckungsbescheid bis 5.000 EUR (bisher) bzw.
  • Der elektronische Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (neu)
  • Die Zustellung über das ZV-Formular
  • Zustellung, Dokumentenpauschale beim Gerichtsvollzieher sparen
  • Formulare zur Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher
  • Das Problem mit dem Originaltitel wurde auch hier weitestgehend behoben
  • Ermittlung von Aufenthaltsort, Adresse oder Firmenanschrift des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher gem. § 755 ZPO
  • Bargeldpfändung, Taschenpfändung
  • Die Vermögensauskunft
  • Keine Mehrkosten durch Verlegung eines Termins / einer Maßnahme durch den Gerichtsvollzieher
  • Die Abnahme der Vermögensauskunft per Videokonferenz
  • Die Abgabe der Vermögensauskunft durch einen Strohmann
  • Auskunftsrechte (Drittauskünfte) nach § 802l ZPO, besondere Angelegenheit, Kosten, Gebühren
  • Kostenerstattung für verfrühte, voreilig gestellte Drittauskunftsanträge gem. § 802l ZPO
  • Der Schuldner ist krank geworden und kann keine Drittauskünfte abgeben
  • Die weitere Vermögensauskunft
  • Ausdehnung und Nachbesserung der Vermögensauskunft
  • Der Haftbefehl aufgrund nicht abgegebener Vermögensauskunft
  • Gegenstandswert, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren für die Vermögensauskunft
  • Die Vollstreckung von vertretbaren und unvertretbaren Handlungen
  • Vertretbare Handlungen nach § 887 ZPO
  • Unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO
  • Die Herausgabevollstreckung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen durch Übertragung der Wallet und Wiederherstellung des Keys
  • Schwurbelecke Zukunft Vollstreckung, Zivilprozess & Motivation für die Zukunft

ENDE LOVE

Inhaltsverzeichnis Vollstreckungsseminar 2026 als PDF zum Download hier-klick.

 

Die ZV-Neuerungen, die bis zum Seminar in-Kraft treten bzw. angekündigt sind, fließen selbstverständlich auch in das Seminar. Meine Seminare sind stets hochaktuell.

Ich freue mich über Ihre und eure Anmeldung.

Die Zukunft ist JETZT. Nicht gestern und nicht morgen, sondern jetzt. Ich freue mich sehr, sie gemeinsam mit Ihnen und euch gehen zu dürfen. ♥️

Herzlichst Ihre/eure/deine

Konstanze Halt – LOVE

Buchbar: zu buchen ist das Seminar im Konstanzehalt.com/shop.

Higlight am 23.1.2026: Mega umfangreiches Zwangsvollstreckungsseminar

Die beste Vorbereitung auf die Zukunft ist die, mit Begeisterung seine Arbeit von heute auch heute bestmöglich zu erledigen. Das hilft Zukunftssorgen zu vertreiben. Ihnen mehr Erfolg und auch Freude bei Ihrer Arbeit zu bringen, ist meine Intention. Der wichtigste Moment in unserem Leben ist JETZT. Schätzen wir das, was wir tun, jeden einzelnen Augenblick. LOVE

Konstanze Halt
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